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OLG Frankfurt, 16.04.1984 - 14 W 205/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 674
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
Ermittlung der Kosten bei einem außergerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung
Weitergehend wird sogar die Auffassung vertreten, dass dann, wenn sich Parteien außergerichtlich - mit oder ohne Kostenregelung - verglichen und die Erledigung angezeigt haben, der Rechtsstreit für das Gericht bindend erledigt ist und es in jeden Fall eine Entscheidung nach § 91a ZPO zu treffen hat (…so Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91a Rn. 58, Stichwort: "Vergleich", "außergerichtlicher Vergleich"; OLG Bremen, MDR 1979, 510; OLG Frankfurt, MDR 1984, 674; OLG Schleswig, JurBüro 1993, 746; a.A. OLG Hamm, MDR 1976, 147; AnwBl. 1982, 73; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 320). - OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich; …
Wird dies dann bei der Entscheidung über den streitig bleibenden Kostenpunkt berücksichtigt, so bleibt das Gericht ohne Ermessensfehler im Rahmen der nach § 91 a ZPO aufgegebenen Würdigung des Sach- und Streitstandes (…so in der Regel bei außergerichtlichem Hauptsachevergleich, vgl. Stein/Jonas/Leipold, § 91 a ZPO , Anm. Rdz. 30;… Zöller/Vollkommer, § 91 a ZPO , Anm. Rdz. 31; OLG Frankfurt/Main, MDR 84, 674). - BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 235/86 der ergänzend auch bei der gegebenen Fallgestaltung berücksichtigt werden kann (vgl. die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. März 1979 - 6 W 27/79 - MDR 1979, 763 und 16. April 1984 - 14 W 205/83 - MDR 1984, 674 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann und Stein/ Jonas, wie zuvor), hält es der Senat für sachgerecht, im Rahmen billigen Ermessens die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben.